- Spinnapparat
- Spinn|apparat,Arachnidium, dem Herstellen von Gespinsten dienende Einrichtung am Hinterleib der Spinnen. Die Ausführungsgänge der über hundert (bis mehrere Tausend) Spinndrüsen, von denen es bis zu sechs verschiedene, jeweils eine ganz spezielle Fadenqualität liefernde Arten geben kann (im Hinterleib von Radnetzspinnen), verlaufen zu mehrgliedrigen, sehr beweglichen, unterschiedlich langen Spinnwarzen hin. Die Ausmündung der einzelnen Spinndrüsen auf den abgeschrägten Kuppen (Spinnfelder) der Spinnwarzen erfolgt über entsprechend zahlreiche feine, bewegliche, haar- bis spulenartige Röhrchen (Spinnröhren, Spinnspulen); bei manchen Arten liegen die Spinnröhrenmündungen auch auf einer Porenplatte (Spinnsieb, Cribellum) zwischen oder vor den eigentlichen Spinnwarzen. Durch das Zusammenwirken von bis zu 200 Spinnspulen entstehen die besonders dicken Haltefäden (Sicherheitsfäden) der Kreuzspinnen. Hilfsorgane beim Spinnen sind die beiden Klauen am Endglied der Beine, die zu kammförmig gezahnten Webklauen umgebildet sind. Bei Vorhandensein eines Cribellums ist außerdem oben auf dem vorletzten Fußglied beider Hinterbeine noch eine als Calamistrum (Kräuselkamm) bezeichnete Doppelreihe kammförmig angeordneter, stark gebogener, starrer Borsten anzutreffen, die zur Bildung der »Fadenwatte« dienen.
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Spịnn|ap|pa|rat, der: dem Herstellen von Spinngeweben o. Ä. dienender ↑Apparat (4) am Hinterleib der Spinnen.
Universal-Lexikon. 2012.